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Herzlich Willkommen auf der Internetseite zur Sommerferienaktion Kinderstadt – Klein-Hürth.

Bürgermeister/in deiner Stadt zu sein, eigenes Geld zu verdienen und viele verschiedene Berufe an nur einem Tag ausprobieren wolltest du schon immer mal?

Dann ist die Kinderstadt Klein-Hürth genau das richtige für dich.

 29.06.2020 – 03.07.2020 

06.07.2020 – 10.07.2020 

Den Flyer für Klein-Hürth findest du ab dem 27.02.2020 hier.

Während der Woche bekommst du die Möglichkeit all diese Dinge zu erleben und deine Stadt ganz nach deinen Wünschen mitzugestalten.

Liebe Familien, liebe Klein-Hürth-Kinder!

Klein-Hürth findet statt! Der neue Erlass für die Sommerferien macht es möglich, unser Hygienekonzept stimmen wir gerade mit der Stadt Hürth ab und gemeinsam mit den Honorarkräften und Ehrenamtlichen planen wir das Programm.

Klein-Hürth findet in Gruppen von 10 Kindern und unter Bedingungen statt, die sich aus Punkt X der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW ergeben.

Bitte nehmen Sie sich Zeit, die folgenden Punkte gründlich zu lesen und mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern zu besprechen.

  • An der Kinderstadt dürfen nur Kinder und Jugendliche teilnehmen, bei denen sich die Erziehungsberechtigten vorab mit der Beachtung der nachfolgenden Regelungen einverstanden erklärt haben. Teilnehmende, die die Regeln nicht beachten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
  • Die Erziehungsberechtigten sowie die Kinder und Jugendlichen werden vor der Maßnahme umfassend über die zu beachtenden Infektionsschutzvorgaben informiert. Die Teilnehmenden werden regelmäßig von den Betreuerinnen und Betreuern auf die Einhaltung der bestehenden Regeln hingewiesen und üben sie mit den Teilnehmenden ein.
  • Kinder und Jugendliche, die vor Beginn der Veranstaltungen Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen, müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt für Betreuerinnen und Betreuer.
  • Die verschiedenen Aktivitäten während der Kinderstadt richten sich nach den jeweiligen Anforderungen der CoronaSchVO und der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“. Sportliche Aktivitäten finden vorwiegend in der Bezugsgruppe statt. Reisebusse, gastronomische Versorgungsbetriebe und Beherbergungsbetriebe werden nicht genutzt. 5. Die Teilnehmenden werden in feste Bezugsgruppen zu 10 Personen eingeteilt. Die Teilnehmenden können die Gruppe nicht wechseln. Die feste Bezugsgruppe, „Veedel“ genannt, wird von 1 bis 2 Betreuern und/oder Betreuerinnen geleitet, die auch nicht wechseln.
  • Programm und Abläufe sind so gestaltet, dass sich die festen Bezugsgruppen möglichst nicht treffen. Jede Bezugsgruppe verbringt den Tag in einem festen Raum, zu dem auch ein festgelegter Teil des Außenbereiches gehört. In diesen Räumen essen die Teilnehmenden auch. Morgens werden für die Veedel unterschiedliche Treffpunkte vereinbart. Verkehrsflächen und Laufwege sind markiert. Gemeinschaftsräume sind nicht vorgesehen.
  • Wenn der Mindestabstand zwischen festen Bezugsgruppen nicht eingehalten werden kann, tragen die Teilnehmenden, Betreuer und Betreuerinnen Mund-Nase-Bedeckungen. Dies gilt insbesondere beim Betreten der Kinderstadt und jedes Mal, wenn die Bezugsgruppe ihren festen Raum verlässt und auf andere Teilnehmende treffen könnte. Teilnehmende, Betreuerinnen und Betreuer bringen ihre eigene Mund-Nase-Bedeckung mit. Für den Notfall sind weitere vorrätig.
  • Für alle stehen ausreichende Möglichkeiten der Handhygiene zur Verfügung. Dazu zählen Flüssigseife und Einmalhandtücher in den Sanitärräumen und den Gruppenräumen. Gibt es dort keine Waschbecken, wird eine andere Möglichkeit der Handhygiene geboten. Alle Räume werden regelmäßig oder, wenn möglich, durchgängig gelüftet.

  • Übernachtungen werden nicht durchgeführt.
  • Die Sanitärräume werden nur von Teilnehmenden, Betreuern und Betreuerinnen einer Bezugsgruppe genutzt. Ist dies nicht möglich, weist ein System darauf hin, dass der Raum besetzt ist und dass gewartet werden muss.
  • Die Räume und die gemeinsam genutzten Gegenstände werden regelmäßig gereinigt, spätestens bevor eine neue Gruppe diese nutzt.
  • Die Teilnahmedaten der Kinder und Jugendlichen werden zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung – unter Einholen des Einverständnisses – nach § 2 a Absatz 1 der CoronaSchVO erhoben. Neben den Kontaktdaten werden insbesondere die Teilnahmezeiten und die Zugehörigkeit zu bestimmten festen Bezugsgruppen erfasst.

Das bedeutet für Klein-Hürth:

  • Bringen und Abholen: Ihr Kind braucht eine Nasen-Mund-Bedeckung, die es bitte beim Bringen und Abholen trägt. Im Gruppenraum muss es keine tragen. Geben Sie Ihrem Kind bitte eine kleine Dose oder Tüte mit, damit es die Maske zwischendurch aufbewahren kann. Kurz vor Beginn von Klein-Hürth erfahren Sie in einer Mail, wann und wo Sie Ihr Kind bringen und abholen können. Bitte betreten Sie nicht das Schulgelände und halten Abstand zu anderen Kindern und Eltern.
  • Regeln: Wir werden auf die Einhaltung der Regeln achten. Sollte Ihr Kind sich auch nach wiederholtem Einüben und Hinweisen durch das Team nicht daran halten, schließen wir es sofort von der Kinderstadt aus.
  • Atemwegsinfektion: Hat Ihr Kind eine Atemwegsinfektion, muss es zuhause bleiben. Sollte uns eine Atemwegsinfektion auffallen, schließen wir es sofort von Klein-Hürth aus.
  • Die Kinder sind in 10er-Gruppen eingeteilt. Wir versuchen, alle Wünsche zu erfüllen, die Kinder bbezüglich ihrer Wunschgruppe haben, können dies aber nicht garantieren. Die Gruppen können auf keinen Fall gewechselt werden.
  • Essen und Getränke: Das Essen wird von einem Caterer geliefert und in den 10er-Gruppen eingenommen. Die Versorgung mit Getränken ist unter den Hygienevorgaben sehr aufwändig. Geben Sie Ihrem Kind deshalb bitte eine schon gefüllte Trinkflasche mit. Diese kann im Notfall vom Team wieder mit Wasser befüllt werden.
  • Mäppchen: Bitte geben Sie ihrem Kind ein Mäppchen mit Schere, Bunt- und Filzstiften, Pinseln und allem, was man zum Basteln gebrauchen kann, mit. So sparen wir uns die aufwändige Reinigung aller Stifte und Scheren, nachdem eine Gruppe sie genutzt hat. Sie erleichtern uns die Arbeit damit sehr.

Das sind sehr viele und teilweise strenge Regeln. Aber nur so kann Klein-Hürth unter den neuen Vorgaben stattfinden. Das haben wir uns noch zu Beginn des Jahres anders vorgestellt. Aber wenn wir in diesem Jahr gemeinsam Klein-Hürth so machen, kann Klein-Hürth 2021 schon anders werden. Trotz allem arbeiten wir gerade an einem kleinen, feinen Programm für Ihre Kinder – wir hoffen, sie werden Spaß daran haben.

Wichtig ist noch: Wenn Ihr Kind an Klein-Hürth teilnehmen will, müssen Sie und Ihr Kind sich mit der Beachtung der Regeln und der Erfassung der Daten zur Kontaktpersonennachverfolgung (s. Punkte 1 und 11) einverstanden erklären. Können Sie dies nicht, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie dem zustimmen, sofern Sie nicht negativ auf diese Mail reagieren. Eine Teilnahme ohne Zustimmung ist nicht möglich.

Wir freuen uns auf die neue Kinderstadt mit kleinen Veedeln und möchten den Kindern eine tolle Zeit ermöglichen – besonders in dieser Zeit!

Ihr Team der 

Kinderstadt Klein-Hürth

Die Sommerferienaktion ist eine Kooperation zwischen

ev-angel-isch gemeinnützige GmbH