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Anmeldung

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Infos und die Weiterleitung dazu finden Sie hier.

AGB der Kinderstadt Klein-Hürth

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kinderstädte der ev-angel-isch gGmbH. 

1 – Vertragspartner

Vertragspartner sind die Personensorgeberechtigten des/der Teilnahmeberechtigten und die ev-angel-isch gGmbH als Veranstalterin der Kinderstadt Klein-Hürth.

2 – Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind Kinder im Alter von 6-11 Jahren mit Wohnsitz in Hürth. Sollten zum Ende der Anmeldephase noch freie Plätze verfügbar sein, können auch Kinder angemeldet werden, die nicht in Hürth wohnen.

3 – Teilnahmegebühr

In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für die pädagogische Betreuung, Bastelmaterial, Programm und die tägliche Verpflegung enthalten.

4 – Anmeldung

Der Beginn der Anmeldephase wird auf der Internetseite www.klein-huerth.de und durch Veröffentlichungen der Stadt Hürth bekannt gegeben. Anmeldungen sind nur online möglich und werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Da der Andrang für Klein-Hürth groß ist, können vermutlich nicht alle angenommen werden. Wir vergeben die Plätze nach den folgenden Kriterien:

– Der/Die Teilnehmer:in ist zwischen 01.09.2012 und 01.07.2018 geboren.
– Der/Die Teilnehmer:in wohnt in Hürth.
– Anmeldeeingang unter https://anmeldung.ev-angel-isch.de/login.php.
• Nach Eingang der Anmeldungen werden die eingegangenen Anmeldungen nach diesen Kriterien überprüft und bestätigt.
• Sollten mehr gültige Anmeldungen als Plätze eingegangen sein, wird eine Warteliste eröffnet.
• Geschwisterkinder werden gemeinsam berücksichtigt.
• Freunde und Freundinnen werden berücksichtigt, sofern sie nach folgendem Schema angemeldet werden: Sie können bei der Anmeldung eine:n Freund:in   (Vor- und Nachname) in das Bemerkungsfeld schreiben. Sollte der/die Freund:in den Namen Ihres Kindes in sein/ihr Bemerkungsfeld geschrieben haben, werden beide gemeinsam berücksichtigt. Es sind nur Zweier-Konstellationen möglich. Mehrfachnennungen oder Dreier-, Viererteams werden nicht berücksichtigt. Der Freundeswunsch muss in das Bemerkungsfeld eingetragen werden. Nachträglich per Mail verschickte Wünsche werden nicht gewertet.

5 – Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr wird am 15. des nächsten Monats von dem Konto des/der Anmeldenden eingezogen. Diese haben auf ausreichende Deckung ihres Kontos zu achten. Bei einer Anmeldung nach dem 31.05.2024 wird das Geld spätestens 3 Tage vor Beginn der Maßnahme eingezogen. Bitte berücksichtigen Sie, dass im Falle einer Rücklastschrift zusätzliche Bankgebühren von derzeit 6,00 € für Sie entstehen.

6 – Abmeldung bzw. Rücktritt eines/einer Teilnehmers/Teilnehmerin

Eine Anmeldung ist ab der Bestätigung per Mail durch ev-angel-isch gGmbH verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt wird bei einer Abmeldung eine Verwaltungspauschale von 30% erhoben. 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme wird eine Pauschale von 70% erhoben, ab 4 Wochen vor Beginn und bei Nichterscheinen wird der volle Betrag zur Deckung der Kosten einbehalten. Spenden sind davon unabhängig und können nicht zurückverlangt werden. Eine Abmeldung ist nur über den gebuchten Vertrag in unserem Online-Portal möglich.

7 – Rücktritt des Veranstalters

Wird eine Mindestteilnahmezahl von 50 Kindern nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Kinderstadt abzusagen. Die bereits gezahlten Teilnahmegebühren werden die Personensorgeberechtigten in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Muss die Maßnahme aufgrund aktueller Bestimmungen komplett ausfallen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € an. Müssen die TN-Zahlen reduziert werden, gehen wir nach Eingang der Anmeldungen vor. In diesem Fall fällt keine Bearbeitungsgebühr an.

8 – Veränderung des Programms und der Ortes

Es können durch gesetzliche Bestimmungen und Auflagen sich Veränderungen im Programm ergeben. Diese werden den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt und stellen keinen Grund zu einer außerordentlichen Kündigung dar. Dasselbe gilt, wenn der Veranstaltungsort gewechselt werden muss.

9 – Zeiten

Die Betreuung findet werktags von 9:00 bis 16:00 Uhr statt. Eine Frühbetreuung findet nicht statt.

10 – Sonderzuschussberechtigung

Nur Teilnehmende, die eine der nachfolgenden Kriterien erfüllen, können eine zusätzliche Förderung erhalten:
a) Das teilnehmende Kind ist HürthPass-Inhaber:in. b) Das Kind kommt aus einer Familie mit mindestens drei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen ohne eigenes Einkommen. c) Das Kind ist behindert im Sinne des Schwerstbehindertengesetzes. d) Der/Die Sozialarbeiter:in bestätigt die Notwendigkeit der Teilnahme aus anderen Gründen. e) Das monatliche Familien-Nettoeinkommen liegt unter folgenden Beiträgen: mit einem Kind im Haushalt: 1.700,00 € mit zwei Kindern im Haushalt: 2.100,00 € mit drei Kindern im Haushalt: 2.500,00 € Ein entsprechender Nachweis ist schriftlich per Mail einzureichen.

Stand: 01.01.2024